Gastjagdschein

Informationen zur Bearbeitungszeit

Bitte beachten Sie, dass die voraussichtliche Bearbeitungszeit bis zu vier Wochen beträgt. Auch die Polizei benötigt zusätzliche Zeit, um ihren Teil des Verfahrens abzuschließen. In einigen Fällen kann die Polizei von Ihnen die Vorlage eines Führungszeugnisses aus Ihrem Heimatland verlangen.
Weitere Informationen: The Danish Police on Hunting Licence

Ihr Führungszeugnis muss an das Polizeiverwaltungszentrum (Police Administrative Center) gesendet werden und nicht an die Dänische Behörde für Landumwandlung und Gewässerumwelt (Danish Agency for Green Land Conversion and Aquatic Environment).
Kontaktinformationen finden Sie unter dem folgenden Link:
https://politi.dk/en/contact-the-police/contact-the-administrative-centre-of-the-police/contact-the-weapons-and-permit-department

Beantragen Sie einen Gastjagdschein

Um einen Gastjagdschein in Dänemark zu beantragen, klicken Sie auf diesen Link: 

Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, müssen Sie die Gebühr für den Jagdschein entrichten, und die Polizei muss der Ausstellung des Scheins durch die Dänische Behörde für grüne Landumwandlung und aquatische Umwelt (Danish Agency for Green Land Conversion and Aquatic Environment) zustimmen.

Wenn Sie im vorangegangenen Jagdjahr einen Gastjagdschein besessen haben, müssen Sie Ihre Jagdstrecke melden, bevor Sie die Gebühr für den neuen Gastjagdschein bezahlen können.
Haben Sie da hingegen im vorangegangenen Jagdjahr keinen Gastjagdschein besessen, können Sie die Zahlung vornehmen, sobald Ihr Antrag bearbeitet und genehmigt wurde.

Wildertrag melden und Gastjagdschein bezahlen

Sobald wir Ihren Bewerbung bearbeitet haben, erhalten Sie eine E-Mail mit Informationen zum Login für „Mit Jagttegn“. Dort können Sie unter anderem die Jagdschein­gebühr bezahlen und Ihre Streckenmeldung abgeben.

Link zum "Mit Jagttegn for gæstejægere"

Zu beachten

  • Gastjäger sind verpflichtet den Wildertrag für das letzte Jagdjahr zu melden

  • Die Zahlung der Jagdscheingebühr können Sie nicht mehr rückgängig machen

  • Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Gastjagdschein beantragen können, wenn Sie in Dänemark wohnen.